Allgemeine Geschäftsbedingungen

Psychologische Beratung, Coaching und Therapie

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychotherapeutin, Sandra Strauß, und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Psychotherapeutin ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Psychotherapeutin aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychotherapeutin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.


§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

Die Psychotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet. Die Psychotherapeutin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft. Die Psychotherapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.


§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Psychotherapeutin ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.


§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie

Die Psychotherapeutin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Psychotherapeutin und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten aufgeführt sind. Die Preise sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Psychotherapeutin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Psychotherapeutin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.


§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

Die Psychotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Die Psychotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt.


§ 7 Rechnungsstellung

Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.


§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.


§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.


Bezahlung

Der Betrag wird in Rechnungs gestellt und ist nach jeder Behandlung bar oder via Banküberweisung zu bezahlen.


Kostenübernahme

Die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall möglich. Bekommen Sie die Kosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen.


Psychotherapie Sandra Strauss, Stand: 11.1.2023