Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychotherapeutin, Sandra Strauß, und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Psychotherapeutin ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Psychotherapeutin aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychotherapeutin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
Die Psychotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber
dem Patienten in der Form, dass sie seine Kenntnisse und Fähigkeiten
zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und
Therapie des Patienten anwendet. Die Psychotherapeutin
ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen
Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine
Entscheidung trifft. Die Psychotherapeutin darf keine
Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen
Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Psychotherapeutin ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
Die Psychotherapeutin hat für ihre Dienste einen
Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen
Psychotherapeutin und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die
in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten aufgeführt sind. Die Preise sind
nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu
bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch
eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des
Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht
berührt. Die Psychotherapeutin
führt eine
Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder
Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Psychotherapeutin
erteilt in Erstattungsfragen dem
Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen
Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen
sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Psychotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychotherapeutin
aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der
Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten
Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung
auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an
Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten,
Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht
anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder
Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung
stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder
Tatsachen entlasten kann. Die Psychotherapeutin
führt
Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt
unberührt.
§ 7 Rechnungsstellung
Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der
Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. Die Rechnung enthält den
Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum,
alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt
es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden
schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden,
wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht
tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier
Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder
dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Bezahlung
Der Betrag wird in Rechnungs gestellt und ist nach jeder Behandlung bar oder via Banküberweisung zu bezahlen.
Kostenübernahme
Die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall
möglich. Bekommen Sie die Kosten von Ihrer privaten
Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich
bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht
die vollen Kosten übernommen.
Psychotherapie Sandra Strauss, Stand: 11.1.2023